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Geschäftsberichte

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Informationen zum Geschäftsbericht

Im Zusammenhang mit der neuen Gemeindeordnung, welche am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Rechnungsprüfungskommission (RPK) in eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) umgewandelt. Diese Änderung hat zur Folge, dass der Gemeinderat mit einem Geschäftsbericht Rechenschaft über die wichtigsten Entwicklungen und Geschäfte des vergangenen Jahres ablegen muss. Der Geschäftsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres von der Gemeindeversammlung genehmigt werden (§ 134 Gemeindegesetz).

Der Geschäftsbericht ist wie folgt aufgebaut:

  • Vorwort
    Im Vorwort geht Gemeindepräsidentin Edith Zuber nochmals auf besondere Ereignisse ein.
  • Bericht über grössere Projekte
    Im Telegram-Stil gibt die Projektleiterin oder der Projektleiter Auskunft über den Stand des Projektes sowie besondere Vorkommnisse.
  • Bericht über kleinere Projekte
    Unter der Rubrik "Dies und das" wird in Kurzform über kleinere Projekte informiert.
  • Finanzen und Steuern
    In Form von Tabellen wird ein Überblick über die finanzielle Situation der Gemeinde sowie die Steuererträge gegeben. Anhand des Mehrjahresvergleichs sind Veränderungen einfach feststellbar.
  • Personelles
    In Form von Tabellen wird ein Überblick über die Entwicklung des Personalbestandes gegeben. Anhand des Mehrjahresvergleichs sind Veränderungen einfach feststellbar.
  • Bevölkerung
    In Form von Tabellen wird ein Überblick über die Bevölkerungsentwicklung gegeben. Anhand des Mehrjahresvergleichs sind Veränderungen einfach feststellbar.

Der Gemeinderat hat sich bewusst für eine möglichst einfache und übersichtliche Variante des Geschäftsberichtes entschieden. Zudem wird die Bevölkerung im Rahmen der Verhandlungsberichte regelmässig über die Beschlüsse der Behörde informiert.

Die Geschäftsberichte werden nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung veröffentlicht.