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Anstellung & Lohn

Probezeit

Die ersten 3 Monate der Anstellung gelten als Probezeit.

Lohn und Dienstaltersgeschenk

Die Gemeinde Dietlikon verfügt über ein funktionsbezogenes Lohnsystem. Der Gemeinderat legt den Stellen- und Einreihungsplan fest. Dabei wird jede Funktion einer Funktionsstufe sowie den entsprechenden Lohnklassen zugeteilt. Eine Lohnklasse besteht aus 29 Lohnstufen und zwei Anlaufstufen. Beim Stellenantritt wird der Lohn aufgrund von Ausbildung, Erfahrung und Kompetenzen auf eine bestimmten Lohnstufe innerhalb einer Lohnklasse festgelegt.

Der 13. Monatslohn wird je hälftig im Juni und Dezember ausbezahlt.

Der Gemeinderat legt jährlich die Quote fest, welche für individuelle und leistungsabhängige Lohnanpassungen verwendet werden kann. Er trägt dabei der finanzellen Situation der Gemeinde Rechnung.

Langjährige Mitarbeitende erhalten ein Dienstaltersgeschenk (erstmals nach 10 Dienstjahren, anschliessend alle 5 Jahre).

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist hängt von der Anstellungsdauer ab. Sie beträgt:

Anstellungsdauer Kündigungsfrist
in der Probezeit 7 Tage
im 1. Dienstjahr 1 Monat, auf das Monatsende
im 2. und 3. Dienstjahr 2 Monate, auf das Monatsende
ab dem 4. Dienstjahr 3 Monate, auf das Monatsende