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Arbeitszeiten & Ferien

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche bei einem Pensum von 100%. Sofern aus betrieblichen Gründen keine anderen Regelungen gelten, können die Stunden von Montag bis Freitag zwischen 6 und 20 Uhr geleistet werden. Die Mitarbeitenden können ihre Arbeitszeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse innerhalb dieser Zeiten frei einteilen.

Teilzeitarbeit sowie flexibles Arbeiten werden nach Möglichkeit in allen Bereichen und Funktionen unterstützt. Homeoffice ist möglich.

Ferien

Alle Mitarbeitenden der Gemeinde haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien pro Jahr. Der jährliche Ferienanspruch hängt vom Alter der oder des Mitarbeitenden ab. Er beträgt:

Alter Ferienanspruch
Bis zum 20. Altersjahr 27 Tage
Vom 21. bis zum 49. Altersjahr 25 Tage
Vom 50. bis zum 59. Altersjahr 27 Tage
Vom 60. Altersjahr bis zur Pensionierung 32 Tage
Feiertage

Für Mitarbeitende der Gemeinde gelten die folgenden Feiertage bzw. Tage mit reduzierter Sollzeit:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Berchtoldstag (2. Januar)
  • Gründonnerstag (reduzierte Sollzeit)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Sechseläuten (Nachmittag)
  • 1. Mai
  • Tag vor Auffahrt (reduzierte Sollzeit)
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • 1. August
  • Knabenschiessen (Nachmittag)
  • Heiligabend (Nachmittag)
  • Weihnachten (25. Dezember)
  • Stephanstag (26. Dezember)
  • Silvester (reduzierte Sollzeit)
Elternurlaub

Der bezahlte Mutterschaftsurlaub beträgt für Mitarbeiterinnen der Gemeinde grundsätzlich 16 Wochen.

Bleibt die Arbeitnehmerin wegen schwangerschaftsbedingten Beschwerden vor der Geburt der Arbeit fern, werden die letzten zwei Wochen der Abwesenheit vor dem tatsächlichen Niederkunftstermin dem 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub angerechnet. Die Mitarbeiterinnen erhalten während dieser Zeit den vollen Lohn.

Der bezahlte Vaterschaftsurlaub beträgt zwei Wochen. Er kann innert sechs Monaten nach Geburt des Kindes wochen- oder tageweise bezogen  werden. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts und der Aufteilung des Urlaubs ist auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.

Bei Begründung eines Pflegekind-Verhältnisses im Hinblick auf eine spätere Adoption besteht ebenfalls Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser wird vom Arbeitgeber für die Elternteile im Einzelfall festgelegt und beträgt höchstens 16 Wochen.

Bezahlter Urlaub

Bei familiären Ereignissen und persönlichen Angelegenheiten wie Heirat oder Wohnungswechsel gewährt die Gemeinde bezahlte Urlaubstage.