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Taxibewilligungen

Das Taxi- und Limousinenwesen ist mit Inkrafttreten des kantonalen Taxi- und Limousinengesetzes per 1. Januar 2024 eine kantonale Regulierungs- und Vollzugsaufgabe. Bereits bestehende kommunale Kompetenzen gehen auf den Kanton über.

Unter anderem sindfür die Erbringung von Taxidienstleistungen ein Taxiausweis und eine kantonale Taxibewilligung, für Limousinendienstleistungen eine Limousinenplakette erforderlich.

Zuständig für Bewilligungen und Plaketten ist das Amt für Mobilität, Fachstelle Gewerbemässige Personenbeförderung (GPB). Informationen zur Umsetzung finden Sie in diesem Merkblatt [pdf, 368 KB] oder auf der Internetseite der Fachstelle GPB. Für Fragen ist grundsätzlich die Fachstelle GPB zuständig. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite aufgeführt.

Die Schalter der Fachstelle Gewerbsmässige Personenbeförderung (GPB) in den Strassenverkehrsämtern Zürich Albisgütli und Winterthur sind wie folgt besetzt:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9-12 Uhr und 13-15 Uhr. 
  • Am Mittwoch bleibt der Schalter geschlossen.