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Fundbüro

Adresse

Sicherheit
Gemeindeverwaltung Dietlikon
Hofwiesenstrasse 32
8305 Dietlikon
Google Maps

044 835 82 44

Ansprechpartner / Funktion
Rodriguez Nikolina Funktion
  • Sachbearbeiterin
Küpfer Valérie Funktion
  • Sachbearbeiterin

Allgemeines

Unter www.easyfind.ch können Sie eine Verlustmeldung erfassen.

Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen: Fundservice Schweiz


Gesetzliches

  • Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Dietlikon abgegeben werden.
  • Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Art. 722 Abs. 2 ZGB)
  • Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn.
  • Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einem öffentlichen Gebäude wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen (Art. 722 Abs. 3 ZGB).
  • Fundgegenstände, welche vom Eigentümer nicht reklamiert werden, können vom Finder innert Jahresfrist, frühestens aber nach drei Monaten seit der Abgabe der Fundsache wieder abgeholt werden. Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt, wenn während 5 Jahren der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum (Art. 722 Abs.1 ZGB).

Schweizerische Tiermeldezentrale

Falls Sie ein Tier vermissen oder eines gefunden haben, können Sie dies via www.stmz.ch (Online-Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale) melden.