Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu werden über die Zusatzleistungen auch Betreuungsleistungen im Alltag finanziert. Dafür müssen folgende Kriterien kumulativ zutreffen:
So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Um Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse zu erhalten, muss eine von der Gemeinde benannte Stelle eine Bedarfsabklärung durchführen. Die Gemeinde Dietlikon hat Pro Senectute Kanton Zürich mit den Abklärungen beauftragt. Pro Senectute ist die Fachstelle für freiwillige Sozialberatung für Menschen ab 60 Jahren. Finanzielle Fragen rund um Sozialversicherungen gehören zu ihrem Tagesgeschäft.
Ihre Ansprechpartner ist das Dienstleistungszentrum Unterland und Furttal der Pro Senectute Kanton Zürich. Wir führen die Abklärung über Ihren Betreuungs- und Hilfsmittelbedarf durch. Wir beraten Sie bei der Antragsstellung und unterstützt Sie, falls angezeigt, in der Umsetzung. Die Bedarfsabklärung kann, bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.
Die Abklärung ist vertraulich und wird für Sie kostenlos durchgeführt. Die Kosten werden vollumfänglich von der Gemeinde übernommen.