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Hundehaltung

Adresse

Einwohnerdienste
Gemeindeverwaltung Dietlikon
Bahnhofstrasse 60
8305 Dietlikon
Google Maps

044 835 82 82

Ansprechpartner / Funktion
Solenthaler Daniela Funktion
  • Leiterin
Kellenberger Manuela Funktion
  • Stv. Leiterin
Cribari Alexia Funktion
  • Sachbearbeiterin
Huwel Cecilia Funktion
  • Sachbearbeiterin

Meldepflicht


Ersthundehalter/-innen müssen sich bei den Einwohnerdiensten melden. Diese erfassen deren Personalien in der zentralen Datenbank AMICUS. Erst danach kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Alle Hundehalter/ -innen sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei den Einwohnerdiensten Dietlikon anzumelden.

Innert derselben Frist sind die folgenden Mutationen zu melden:

Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
Tod des Hundes

Hundeabgabe

Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 170.-. Eine Reduktion auf die Hälfte der Kantons- und Gemeindeabgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung erst nach dem 30. Juni angetreten wird oder der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht. Stirbt ein Hund in der ersten Jahreshälfte, hat der Halter oder die Halterin Anspruch auf die Rückerstattung der halben Hundesteuer.

Haftpflichtversicherung

Halterinnen und Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können, sofern er verlangt wird.

Weitere Informationen betreffend Hundehaltung sind auf der Homepage des Veterinäramtes ersichtlich.