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Elektronische Baugesuche

Plattform «eBaugesucheZH»

Über die Plattform «eBaugesucheZH» können Gesuchstellende ihre Bauprojekte elektronisch erfassen und ohne zusätzliche Papierdokumente einreichen. Der anschliessende Prüf- und Bewilligungsprozess durch die Behörden wird ebenfalls über die Plattform abgewickelt. Alle Beteiligten – die gesuchstellende Person, die zuständige Stadt bzw. Gemeinde, zugriffsberechtigte Dritte und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen – sind über «eBaugesucheZH» vernetzt und kommunizieren über die Plattform miteinander. Dies ermöglicht einen einfachen, effizienten und transparenten Daten- und Informationsaustausch. 

Papierlose Bewilligung von Baugesuchen

Seit dem 1. April 2024 sind im Kanton Zürich die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt, damit die Gemeinden die Baugesuche volldigital verarbeiten und bewilligen können.

Dazu richtete der Kanton das Portal eBaugesucheZH ein. Die Adresse der Webseite lautet: http://portal.ebaugesuche.zh.ch/

Nebst dem Einreichen von Baugesuchen können auf diesem Portal auch die laufenden Baugesuche während der Auflagefrist eingesehen und die Begehren von Baurechtsentscheiden digital eingereicht werden.

 

Stand der Umsetzung

Das Bauamt Dietlikon hat inzwischen die internen Verfahren bei den Baubewilligungen angepasst, so dass Baugesuche über die Plattform des Kantons volldigital eingereicht werden können.

Die rechtsgültige Unterschrift des Baurechtsentscheides erfolgt ab sofort auf dem entsprechenden PDF-Dokument mit der sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) der Baubehörde, welche die handschriftliche Unterschrift ersetzt.

Bis Ende des Jahres 2025 stehen in Dietlikon wahlweise das herkömmliche, papiergestützte Verfahren oder das neue, digitale Verfahren zur Verfügung. Ab 1. Januar 2026 wird der gesamte Bewilligungsprozess für Baugesuche in Dietlikon vollständig digital sein.

 

Vorteile

Mit dem digitalen Verfahren können Planer, Bauherrschaften, das Bauamt und zugriffsberechtige Dritte sich vernetzen, was einen papierlosen Daten- und Informationsaustausch rund um Baugesuche ermöglicht. Mit dem vollständig digitalen Verfahren wird das Ausdrucken der oft umfangreichen Unterlagen überflüssig. Zudem lassen sich die Unterlagen während der Planauflage rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten des Bauamtes am Computer einsehen. Und da der Baurechtsentscheid elektronisch verlangt werden kann, müssen keine Briefe mehr dem Bauamt per Post zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden.

 

Auskünfte

Alle wichtigen Informationen zum elektronischen Baugesuch sind auf der Webseite des Kantons Zürich (https://portal.ebaugesuche.zh.ch/) abrufbar. Bei weiteren Fragen steht das Bauamt Dietlikon (ruv@dietlikon.org), Tel. 044 835 82 31, gerne zur Verfügung.