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Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung über die Plattform eAuflageZH zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§ 314 - 316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.00 verlangt.