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Bauausschreibungen


Rechtsmittel Baugesuche

Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Eingang Gemeindewerke) öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.-- verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG).

Begehren Baurechtsentscheid​​
  • Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide zu verlangen (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt (§ 316 Abs. 1 PBG).
  • Die Baubehörde gibt dem/der Gesuchsteller/in nach Fristablauf von solchen Begehren samt den darin vorgebrachten Einwendungen Kenntnis (§ 315 Abs. 2 PBG).
  • Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids muss schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet eingereicht werden (per Mail oder Fax übermittelte Zustellungsbegehren sind ungültig).
  • Mit der Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.00 in Rechnung gestellt, in der auch die Zustellung von nachbarschaftsrelevanten Nachfolgeentscheiden inbegriffen ist.

Das dazugehörige Formular "Begehren Baurechtsentscheid" finden Sie im Online-Schalter in der Rubrik Bauen.