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Bau- und Reklamebewilligungen

Beratung

Haben Sie Fragen zur Ausarbeitung Ihres Baugesuchs, zum Bauprozess oder Fragen zum Baurecht? Das Bauamt steht Ihnen gerne zur Verfügung (044 835 82 30; ruv@dietlikon.org). Gerne beraten wir Sie auch persönlich nach vorgängiger Anmeldung.

Bauanfragen

Bei komplexen Bauvorhaben empfiehlt es sich, vorgängig eine schriftliche Bauanfrage einzureichen. So erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung, ob Ihr Vorhaben z. B. mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist und realisiert werden kann. Mit einer Bauanfrage kann vielfach auch der eigentliche Baubewilligungsprozess vereinfacht und beschleunigt werden.
Das Bauanfrageformular finden Sie hier.

Baueingabe – Baubewilligungsverfahren

Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung. Massgebend hierfür ist § 309 Planungs- und Baugesetz (PBG) in Verbindung mit § 1 Bauverfahrensverordnung (BVV). Unser Merkblatt enthält detaillierte Informationen über die Baubewilligungspflicht und das Baubewilligungsverfahren. 
Das Merkblatt finden Sie hier.

Baubeginn – Baukontrolle – Bauabnahme
Baubeginn / Baufreigabe

Sind die Auflagen und Bedingungen vor Baufreigabe erfüllt, ist dem Bauamt der beabsichtigte Baubeginn per E-Mail an ruv@dietlikon.org anzuzeigen.

Baukontrollen / Bauabnahme

Mit der Baubewilligung werden verschiedene Meldepflichten und Baukontrollen festgelegt. Dem Bauamt sind die in der Baubewilligung festgelegten Zwischenstände per E-Mail an ruv@dietlikon.org anzuzeigen.

Feuerpolizei

Das Formular Brandschutznachweis finden Sie hier.

Das Meldeformular QS-Verantwortliche/r Brandschutz finden Sie hier.

Die Übereinstimmungserklärung Brandschutz finden Sie hier.

 

Reklamebewilligung

Reklameanlagen prägen das Ortsbild und werden meist zu Werbezwecken eingesetzt. Reklameanlagen als Werbeträger, beleuchtete oder leuchtende Reklameanlagen, Reklamen auf öffentlichem Grund und Fremdreklamen sind unabhängig von der Fläche bewilligungspflichtig (§ 309 Abs. 1 lit. m Planungs- und Baugesetz (PBG)). Nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von ½ m2 sind nach § 1 lit. f Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht bewilligungspflichtig. 
Das Reklamegesuchformular finden Sie hier.

Solaranlagen: Meldeverfahren

Meldeformular Solaranlagen [pdf, 61 KB]
Merkblatt Solaranlagen [pdf, 116 KB]

Voraussetzungen
Gemäss revidiertem Raumplanungsgesetz (RPG) vom 1. Mai 2014 besteht für Solaranlagen unter bestimmten Voraussetzungen keine Bewilligungspflicht mehr. Stattdessen wird lediglich ein Meldeverfahren vorgesehen. Gemäss Art. 18a Abs. 1 RPG kommt das Meldeverfahren in Bau- und Landwirtschaftszonen zur Anwendung für Solaranlagen auf Dächern, die folgende Anforderungen erfüllen (Art. 32a Abs. 1 Bst. a-d Raumplanungsverordnung, RPV):

  • Sie überragen die Dachfläche um höchstens 20 cm, wobei im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen wird.
  • Sie überragen die Dachfläche in der Aufsicht (von oben gesehen) und der Ansicht (von vorne gesehen) nicht.
  • Sie sind nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt.
  • Sie werden als kompakt zusammenhängende Fläche ausgeführt.

Materielles Recht
Die Befreiung der Bewilligungspflicht entbindet indessen nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten (§ 2 Abs. 2 der Bauverfahrensverordnung, BVV), zu denen insbesondere die neuen bundesrechtlichen Vorgaben gehören. Zudem haben Eigentümer und Nutzerschaft von Gebäuden und Anlagen für die feuerpolizeiliche Sicherheit zu sorgen. Sollte zudem im Nachhinein festgestellt werden, dass die Anforderungen zur Durchführung des Meldeverfahrens nicht mehr erfüllt sind, bleibt ein Baubewilligungsverfahren ausdrücklich vorbehalten.

Verfahren
Spätestens 30 Tage vor Baubeginn ist dem Bauamt das ausgefüllte Meldeformular für Solaranlagen (kann unter www.baugesuche.zh.ch heruntergeladen werden) unter Beilage von vermassten Situations- und Ansichtsplänen sowie eines Produktbeschriebs des Herstellers jeweils 2-fach einzureichen. Sofern die Voraussetzungen für das Meldeverfahren erfüllt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Bauamts, worauf mit den Bauarbeiten umgehend begonnen werden darf. Insbesondere bei Photovoltaikanlagen wird empfohlen, frühzeitig vor Ausführung mit den Gemeindewerken (Tel.: 044 835 83 00 oder E-Mail: gemeindewerke@dietlikon.org) Kontakt aufzunehmen.