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Baueingaben und Meldeverfahren

Beratung

Haben Sie Fragen zur Ausarbeitung Ihres Baugesuchs, zum Bauprozess oder Fragen zum Baurecht? Das Bauamt steht Ihnen gerne zur Verfügung (044 835 82 30; ruv@dietlikon.org). Gerne beraten wir Sie auch persönlich nach vorgängiger Anmeldung.

Bauanfragen

Bei komplexen Bauvorhaben empfiehlt es sich, vorgängig eine schriftliche Bauanfrage einzureichen. So erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung, ob Ihr Vorhaben z. B. mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist und realisiert werden kann. Mit einer Bauanfrage kann vielfach auch der eigentliche Baubewilligungsprozess vereinfacht und beschleunigt werden.
Das Bauanfrageformular finden Sie hier.

Baueingabe – Baubewilligungsverfahren

Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung. Massgebend hierfür ist § 309 Planungs- und Baugesetz (PBG) in Verbindung mit § 1 Bauverfahrensverordnung (BVV). Unser Merkblatt enthält detaillierte Informationen über die Baubewilligungspflicht und das Baubewilligungsverfahren.
Das Merkblatt finden Sie hier.

Baubeginn – Baukontrolle – Bauabnahme
Baubeginn / Baufreigabe

Sind die Auflagen und Bedingungen vor Baufreigabe erfüllt, ist dem Bauamt der beabsichtigte Baubeginn per E-Mail an ruv@dietlikon.org anzuzeigen.

Baukontrollen / Bauabnahme

Mit der Baubewilligung werden verschiedene Meldepflichten und Baukontrollen festgelegt. Dem Bauamt sind die in der Baubewilligung festgelegten Zwischenstände per E-Mail an ruv@dietlikon.org anzuzeigen.

Feuerpolizei

Das Formular Brandschutznachweis finden Sie hier.

Das Meldeformular QS-Verantwortliche/r Brandschutz finden Sie hier.

Die Übereinstimmungserklärung Brandschutz finden Sie hier.

 

Reklameanlagen und Werbeträger

Reklameanlagen prägen das Ortsbild und werden meist zu Werbezwecken eingesetzt. Reklameanlagen als Werbeträger, beleuchtete oder leuchtende Reklameanlagen, Reklamen auf öffentlichem Grund und Fremdreklamen sind unabhängig von der Fläche bewilligungspflichtig (§ 309 Abs. 1 lit. m Planungs- und Baugesetz (PBG)). Nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von ½ m2 sind nach § 1 lit. f Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht bewilligungspflichtig. 
Das Reklamegesuchformular finden Sie hier.

Bitte reichen Sie das Reklamegesuch inkl. Unterlagen über die Plattform eBaugesucheZH ein.

Merkblatt "Dateibenennung Unterlagen eBaugesucheZH"

Meldeverfahren: Solaranlagen, Wärmepumpen, E-Ladestationen und Erdwärmesonden