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Japankäfer im Kanton Zürich – aktuelle Situation in der Gemeinde Dietlikon

Für die Bevölkerung besonders wichtig: Der Transport von Grüngut aus der Pufferzone ist jeweils vom 1. Juni bis zum 30. September 2026 untersagt. Die Entsorgung ist jedoch weiterhin gesichert, da die Grünabfuhr der Gemeinde wie gewohnt genutzt werden kann.

Der invasive Japankäfer ist im Kanton Zürich weiterhin ein vielbeachtetes Thema.

Unsere Gemeinde liegt dabei hauptsächlich in der Pufferzone und nicht in der Befallszone.

In der Pufferzone gelten deutlich weniger Einschränkungen als in der eigentlichen Befallszone. Dennoch sind wichtige Vorsichtsmassnahmen einzuhalten, um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern.

Im Zentrum steht dabei der Umgang mit Grüngut: Grüngut darf aus der Pufferzone grundsätzlich nicht wegtransportiert werden, da der Japankäfer sonst unbeabsichtigt verschleppt werden könnte. Diese Massnahme ist entscheidend, um die Ausbreitung einzudämmen.

Für die Bevölkerung besonders wichtig: Der Transport von Grüngut aus der Pufferzone ist jeweils vom 1. Juni bis zum 30. September 2026 untersagt. Die Entsorgung ist jedoch weiterhin gesichert, da die Grünabfuhr der Gemeinde wie gewohnt genutzt werden kann.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorgaben konsequent einzuhalten und somit einen Beitrag zum Schutz der Landwirtschaft und der Grünflächen im Kanton Zürich zu leisten.