Navigieren in Dietlikon

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 13.04.2026

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab sofort während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung (Büro 14), Bahnhofstr. 60, Dietlikon, zur Einsicht auf.

Sämtliche Unterlagen sind auch online verfügbar

Die Versammlung fasste folgende Beschlüsse:

  1. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wird genehmigt.
  2. Die Genehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung durch die Baudirektion im Sinne von § 89 PBG in Verbindung mit § 2 Bst. b PBG und die Festlegung des Gewässerraums am Brandbach durch die Baudirektion im Sinne von § 15 h Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei bleibt vorbehalten.
  3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen an den genehmigten Unterlagen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen, oder sofern sie geringfügig sind. Solche Beschlüsse sind im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Dietlikon zu veröffentlichen.
 
Rechtsmittel

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Hinweis: Die Rekursfristen beginnen mit der amtlichen Publikation im KURIER zu laufen.

Gemeinderat Dietlikon