An seiner Sitzung vom 03.02.2026 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
Gegen diesen Beschluss (Gebundenerklärung einer Ausgabe) kann gestützt auf § 11 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung (Büro 14), Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, zur Einsicht auf. Er wird zudem auf der Homepage der Gemeinde publiziert.
Gemeinderat