Beginn: 19:30 Uhr / Ort: Fadacher-Saal
Die zur Behandlung bestimmten Anträge und dazugehörigen Akten liegen seit Freitag, 13. März 2026, im Gemeindehaus, Büro Nr. 14, zur Einsicht auf (Dienstag bis 18.00 Uhr, Freitag 07.15-14.15 Uhr). Einzelne Unterlagen können zudem online unter www.dietlikon.ch/gewerbe-infrastruktur/arbeit/planung-projekte.html/43 eingesehen oder heruntergeladen werden.
Der Beleuchtende Bericht der Gemeindebehörden kann spätestens ab Freitag, 26. März 2026, auf der Homepage der Gemeinde (www.dietlikon.ch) heruntergeladen werden. Seit diesem Datum liegt er zudem im Gemeindehaus, Büro Nr. 14, zur Einsicht auf (Dienstag bis 18.00 Uhr, Freitag 07.15-14.15 Uhr). Auf Wunsch wird der Bericht den Stimmberechtigten kostenlos zugestellt. Bestellungen nimmt die Gemeindekanzlei (kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 52) ab sofort entgegen.
In Angelegenheiten der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde sind alle in Dietlikon niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand (Gemeinderat oder Schulpflege). Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Gemeinderat