Gestützt auf § 44 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 01.09.2003 sowie § 23 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27.10.2004 finden 2026 turnusgemäss die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Die Wahlen (inkl. ein allfälliger zweiter Wahlgang) müssen bis Ende Juni durchgeführt werden (§ 44 Abs. 2 GPR). Gemäss Artikel 8 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) setzt der Gemeinderat die Wahltage fest.
In Dietlikon werden folgende Organe auf die gesetzliche Amtsdauer an der Urne gewählt:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats und das Präsidium
- 4 Mitglieder der Sozialbehörde
- 3 Mitglieder der Baubehörde
- 5 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission und das Präsidium
- 5 Mitglieder der Schulpflege und das Präsidium
Für die Erneuerungswahlen der an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane werden gedruckte Wahlzettel verwendet. In Bezug auf das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über das Vorverfahren (§ 48 ff GPR). Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge beträgt für kommunale Wahlen 30 Tage (§ 49 Abs. 2 GPR in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 GO).
Die im Vorverfahren nach Ablauf der zweiten Frist definitiv Vorgeschlagenen werden, sofern gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen worden, als Stellen zu besetzen sind, auf einen amtlichen Wahlzettel gedruckt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt (d.h. bei Vorliegen einer Kampfwahlsituation), wird ein Wahlgang mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Gemäss § 33a GPR erfolgt der Amtsantritt von Gemeinderat, Schulpflege, Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission sowie eigenständigen Kommissionen, die von den Stimmberechtigten gewählt werden, einheitlich auf den 1. Juli.
|
Aktion |
Termin |
Zuständig |
|
Rücktritte |
|
|
|
Meldung Rücktritte bis spätestens |
Mo, 18.08.2025 |
Behördenmitglieder |
|
Publikation Rücktritte |
Do, 28.08.2025 |
KURIER |
|
1. Wahlgang |
|
|
|
Publikation Wahlanordnung (Beginn Vorverfahren / Einreichung Wahlvorschläge) |
Do, 25.09.2025 |
KURIER |
|
Ablauf Frist Einreichung Wahlvorschläge (Frist endet am Samstag, darum Montag) |
Mo, 27.10.2025 |
Dritte |
|
Prüfung prov. Wahlvorschläge bis |
Mi, 29.10.2025 |
GS / Einwohnerd. |
|
Ansetzung Nachfrist für Verbesserung (A-Post) |
Do, 30.10.2025 |
GS |
|
Ablauf Nachfrist für Verbesserung |
Mo, 03.11.2025 |
Dritte |
|
Publikation prov. Wahlvorschläge |
Do, 06.11.2025 |
KURIER |
|
Ablauf 2. Frist für Ergänzung, Rückzug usw. |
Do, 13.11.2025 |
Dritte |
|
Prüfung def. Wahlvorschläge bis |
Fr, 14.11.2025 |
GS / Einwohnerd. |
|
Ansetzung Nachfrist für Verbesserung |
Mo, 17.11.2025 |
GS |
|
Ablauf Nachfrist für Verbesserung |
Fr, 21.11.2025 |
Dritte |
|
Publikation def. Wahlvorschläge |
Do, 27.11.2025 |
KURIER |
|
Verteilen Stimmmaterial an Stimmberechtigte |
Mo, 09.02.2026 - Mo, 16.02.2026 |
Post |
|
Beginn vorzeitige Stimmabgabe (gemäss GRB 41/2023) |
Mo, 02.03.2026 |
Einwohnerdienste |
|
Termin 1. Wahlgang |
So, 08.03.2026 |
Wahlbüro |
|
Publikation Wahlergebnisse |
Do, 12.03.2026 |
KURIER |
|
Ablauf Beschwerdefrist 1. Wahlgang |
Di, 17.03.2026 |
- |
|
Rückzug oder Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang |
Mi, 18.03.2026 |
Dritte |
|
Einholen Rechtskraftbescheinigung |
Mo, 23.03.2026 |
GS |
|
Feststellung Rechtskraft der Wahlen |
offen |
Gemeinderat |
|
Amtsantritt |
Mi, 01.07.2026 |
Behörden |