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Wahlen 2026

Allgemeines

Gestützt auf § 44 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 01.09.2003 sowie § 23 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27.10.2004 finden 2026 turnusgemäss die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Die Wahlen (inkl. ein allfälliger zweiter Wahlgang) müssen bis Ende Juni durchgeführt werden (§ 44 Abs. 2 GPR). Gemäss Artikel 8 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) setzt der Gemeinderat die Wahltage fest.

In Dietlikon werden folgende Organe auf die gesetzliche Amtsdauer an der Urne gewählt:
-    5 Mitglieder des Gemeinderats und das Präsidium
-    4 Mitglieder der Sozialbehörde
-    3 Mitglieder der Baubehörde
-    5 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission und das Präsidium
-    5 Mitglieder der Schulpflege und das Präsidium

Für die Erneuerungswahlen der an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane werden gedruckte Wahlzettel verwendet. In Bezug auf das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über das Vorverfahren (§ 48 ff GPR). Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge beträgt für kommunale Wahlen 30 Tage (§ 49 Abs. 2 GPR in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 GO).

Die im Vorverfahren nach Ablauf der zweiten Frist definitiv Vorgeschlagenen werden, sofern gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen worden, als Stellen zu besetzen sind, auf einen amtlichen Wahlzettel gedruckt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt (d.h. bei Vorliegen einer Kampfwahlsituation), wird ein Wahlgang mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Gemäss § 33a GPR erfolgt der Amtsantritt von Gemeinderat, Schulpflege, Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission sowie eigenständigen Kommissionen, die von den Stimmberechtigten gewählt werden, einheitlich auf den 1. Juli.
 

Termine

Aktion

Termin

Zuständig

Rücktritte

 

 

Meldung Rücktritte bis spätestens

Mo, 18.08.2025

Behördenmitglieder

Publikation Rücktritte

Do, 28.08.2025

KURIER

1. Wahlgang

 

 

Publikation Wahlanordnung (Beginn Vorverfahren / Einreichung Wahlvorschläge)

Do, 25.09.2025

KURIER

Ablauf Frist Einreichung Wahlvorschläge (Frist endet am Samstag, darum Montag)

Mo, 27.10.2025

Dritte

Prüfung prov. Wahlvorschläge bis

Mi, 29.10.2025

GS / Einwohnerd.

Ansetzung Nachfrist für Verbesserung (A-Post)

Do, 30.10.2025

GS

Ablauf Nachfrist für Verbesserung

Mo, 03.11.2025

Dritte

Publikation prov. Wahlvorschläge

Do, 06.11.2025

KURIER

Ablauf 2. Frist für Ergänzung, Rückzug usw.

Do, 13.11.2025

Dritte

Prüfung def. Wahlvorschläge bis

Fr, 14.11.2025

GS / Einwohnerd.

Ansetzung Nachfrist für Verbesserung

Mo, 17.11.2025

GS

Ablauf Nachfrist für Verbesserung

Fr, 21.11.2025

Dritte

Publikation def. Wahlvorschläge

Do, 27.11.2025

KURIER

Verteilen Stimmmaterial an Stimmberechtigte

Mo, 09.02.2026 - Mo, 16.02.2026

Post

Beginn vorzeitige Stimmabgabe (gemäss GRB 41/2023)

Mo, 02.03.2026

Einwohnerdienste

Termin 1. Wahlgang

So, 08.03.2026

Wahlbüro

Publikation Wahlergebnisse

Do, 12.03.2026

KURIER

Ablauf Beschwerdefrist 1. Wahlgang

Di, 17.03.2026

-

Rückzug oder Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang

Mi, 18.03.2026

Dritte

Einholen Rechtskraftbescheinigung

Mo, 23.03.2026

GS

Feststellung Rechtskraft der Wahlen

offen

Gemeinderat

Amtsantritt

Mi, 01.07.2026

Behörden