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Sonntagsverkäufe
Sonntagsverkäufe in Dietlikon
Gestützt auf Art. 19 Abs. 6 des Arbeitsgesetzes können maximal vier Sonntage pro Jahr festgelegt werden, an denen die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften möglich ist. Die Bezeichnung dieser Sonntage hat der Kanton Zürich den Gemeinden übertragen.
Folgende Sonntagsverkäufe wurden in Dietlikon festgelegt:
2021: Sonntag, 25. April 2021
Sonntag, 10. Oktober 2021
Sonntag, 5. Dezember 2021
Sonntag, 19. Dezember 2021
2022: Sonntag, 27. März 2022
Sonntag, 9. Oktober 2022
Sonntag, 4. Dezember 2022
Sonntag, 18. Dezember 2022
Den Geschäften ist es freigestellt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es muss für diese Sonntage weder eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit noch bei der Gemeinde eingeholt werden.
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