Entschuldigungswesen (neu)
1. Jedes Fernbleiben von einer Feuerwehrübung / Übungsfahrt / Kurs ist schriftlich zu entschuldigen.
2. Alle Absenzen sind vor der entsprechenden Übung / Kurs zu entschuldigen.
3. Die Entschuldigung muss im Ausnahmefall spätestens einen Tag nach der entsprechenden Übung vorliegen:
www.dietlikon.ch/feuerwehr/, Ausbildung -> Entschuldigungswesen
4. Für jede nicht schriftlich entschuldigte Übung / Kurs wird die Auszahlung um einen Übungssold einer bereits absolvierten Übung gekürzt.
5. Kaderangehörige haben Absenzen zusätzlich frühzeitig dem Übungsleiter zu melden und gegebenenfalls für Ersatz zu sorgen.