Weisch no?
Bis nach 1980 galt auch in der Feuerwehr Dietlikon die Feuerwehrpflicht.
Immerhin: Nicht ganz jeder musste oder durfte mittun. So legte die am Sonntag (!), den 11. April 1920 von der Dietlikoner Gemeindeversammlung genehmigte Feuerwehrverordnung fest:
"Vom aktiven Dienste, nicht aber von der Ersatzsteuer können befreit werden:
1. Die Geistlichen und die Lehrer.
2. Die Post-,Telegraph- und Bahnangestellten.
Den Mitgliedern und dem Schreiber des Gemeinderates ist, insofern sie nicht der Feuerwehrkommission angehören, ist der aktive Dienst freigestellt."
