Todesfälle (aktuelle)
Gesetzliche Grundlage
Auszug aus der kantonalen Bestattungsverordnung:
§ 17. 1 Ohne anderslautende Willenserklärung der anordnungsberechtigten Person sind Abdankungen und Beisetzungen öffentlich.
2 Die Wohngemeinden veröffentlichen die Personalien der verstorbenen Person.
3 Ohne anderslautende Willenserklärung der anordnungsberechtigten Person können sie Zeit und Ort der Abdankung veröffentlichen.
4 Die Veröffentlichungen erfolgen in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinden oder in anderer geeigneter Form.
Todesfälle
Martha Meta Maurer geb. Altherr
geboren 08.05.1931, gestorben 09.01.2021, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon.
Heinrich Adolf Egger
geboren 21.05.1927, gestorben 30.12.2020, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon.
Keine (weiteren) Todesfälle.