2022
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022-2026
Gestützt auf § 44 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 finden 2022 turnusgemäss die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Die Wahlen (inkl. ein allfälliger zweiter Wahlgang) müssen bis Ende Juni stattfinden. Gemäss Artikel 8 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) setzt der Gemeinderat die Wahltage fest.
Am 27. März 2022 werden folgende Gemeindebehörden an der Urne gewählt (1. Wahlgang):
- Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium)
- Baubehörde (3 Mitglieder)
- Sozialbehörde (4 Mitglieder)
- Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidium)
- Schulpflege (5 Mitglieder und Präsidium)
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 15. Mai 2022 statt.
Wichtige Termine
Aktion | Termin |
---|---|
Publikation Rücktritte | 16.09.2021 |
Publikation Wahlanordnung / Beginn 1. Frist für Wahlvorschläge (30 Tage) | 07.10.2021 |
Ablauf 1. Frist für Wahlvorschläge | 08.11.2021 |
Publikation prov. Wahlvorschläge / Beginn 2. Frist für Wahlvorschläge (7 Tage) | 25.11.2021 |
Ablauf 2. Frist für Wahlvorschläge | 02.12.2021 |
Publikation Anordnung 1. Wahlgang und def. vorgeschlagene Personen | 23.12.2021 |
Verteilen Stimmkuverts | 28.02.2022 - 05.03.2022 |
Termin 1. Wahlgang | 27.03.2022 |
Termin 2. Wahlgang (nur bei Bedarf) | 15.05.2022 |
Beginn Amtsdauer 2022-2026 | 01.07.2022 |