Leuchtstofflampen

In die Leuchtmittelsammlung gehören
Leuchtstofflampen, Entladungslampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenz-Lampen, Energiesparlampen, Quecksilber- /Natriumdampflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Lichterketten, aber auch gewöhnliche Lampen wie Steh- und Tischlampen, Spots, Pendelleuchten etc.
Nicht in die Leuchtmittelsammlung gehören
Speziallampen wie diverse Neonröhren (Leuchtschriften), Xenonlampen, Spektrallampen etc.; diese sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Gewöhnliche Glühbirnen und Halogenglühlampen enthalten keine Schadstoffe und können daher mit dem Kehricht entsorgt werden.
Entsorgung
Mülliland Wallisellen und Recyclinhof Lienhart Bassersdorf
gebührenfrei
Der Fachhandel ist zur kostenlosen Rücknahme von Leuchtmittel und Leuchten verpflichtet, auch ohne Neukauf.
Haben Sie gewusst
Die offizielle Geräteliste sowie weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.sens.ch sowie www.slrs.ch