




Mit Verfügung Nr. ARE/146/2011 vom 15. Dezember 2011 genehmigte die Baudirektion des Kantons Zürich die von der Gemeindeversammlung am 22. September 2011 verabschiedete Revision der Kernzonenvorschriften der Bau- und Zonenordnung. Die Genehmigung wird hiermit im Sinne der §§ 6 und 89 des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt gemacht. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung tritt mit der Publikation im Kurier und im Amtsblatt am 20. Januar 2012 in Kraft.
Schon im Jahre 1967 wurden nach grossen Sturmschäden im Seewadelgebiet des Hardwalds bei der Neuaufforstung bewusst verschiedenste Baumarten angepflanzt. Daraus entwickelte sich die Idee eines Waldlehrpfads. Dieser soll Jung und Alt mit der geheimnisvollen und vielseitigen Lebensgemeinschaft Wald näher in Kontakt bringen und vermehrtes Interesse für die Natur wecken. Im August 2011 wurde der Lehrpfad im Hardwald überarbeitet und mit neuen Tafeln versehen. Heute bietet er die Möglichkeit, über 40 Baum- und Straucharten auf dem rund ein Kilometer langen Weg zu bewundern.
Das Informationsblatt zum Waldlehrpfad können Sie direkt bei der Abteilung Raum, Umwelt + Verkehr beziehen, telefonisch unter 044 835 82 34 bestellen oder hier herunterladen.
Bei uns finden Sie auch weitere interessante Broschüren wie beispielsweise den Exkursionsführer „eifach erläbe!“. Darin sind 18 spannende Ausflüge durch den Zürcher Wald beschrieben mit Anreise- und Raststellenangaben und vielen Highlights. Wissenswertes über den Wald selbst vermittelt auch die Broschüre „züriwald - wer bisch du?“ vom Amt für Landschaft und Natur.
Raum, Umwelt und Verkehr


Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass alle Bauten, Anlagen und baulichen Vorkehrungen eine Baubewilligung brauchen. Unter anderem zum Beispiel für:
- Hochbauten und Fahrnisbauten
- Erstellen von Parkplätzen, Mauern oder Einfriedungen
- Umnutzungen
- Terrainveränderungen
- Anbringen von Reklamen und Anschriften
- Seitliche Verglasung von Sitzplätzen und Balkonen
- Überdachungen von Sitzplätzen und Balkonen
- Gartenhäuser, soweit diese entweder die Höhe von 1,50 m oder eine Fläche von 2 m2 überschreiten.
- Solaranlagen, falls diese die Dachziegel um 20 cm, eine Fläche von 35 m2 überschreiten oder im Gebiet der Kernzone liegen
- Aussenisolation der Gebäudehülle
- Einbau von Fenstern
- Schwimmbäder
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Generell empfiehlt es sich, das Bauvorhaben zuerst mit der Gemeinde zu besprechen. Bei sehr komplexen Vorhaben oder solchen an besonderer Lage kann dies auch unter Beizug der kantonalen Fachstellen erfolgen.
Für kleinere Bauvorhaben benötigen Sie für das Gesuch folgende Unterlagen: - Baugesuchsformular des Kantons Zürich (www.baugesuche.zh.ch)
- Amtlicher Katasterplan, max. sechs Monate alt (Gossweiler Ingenieure AG, Telefon 044 802 77 11 oder www.gossweiler.com)
- Grundbuchauszug, max. sechs Monate alt (Notariat Wallisellen, Telefon 044 839 47 50)
- Grundrisse, Schnitte, Fassaden- und eventuell Umgebungspläne
- In allen Plänen ist das Bauvorhaben rot einzuzeichnen; Abbrüche sind gelb und Bestehendes schwarz zu markieren
- Sämtliche Unterlagen sind mindestens 3-fach einzureichen und von den Grundeigentümern, Projektverfassern und Gesuchstellern zu unterschreiben und zu datieren
Bei allgemeinen Fragen oder Fragen zu geplanten Bauvorhaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 044 835 82 30 oder ruv@dietlikon.ch).
Gemeindeverwaltung
raum, umwelt + verkehr
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Tel. 044 832 61 41
Fax 044 832 62 61
Öffnungszeiten Montag - Mittwoch | 08.30 - 11.30 / 13.30 - 16.30 | Donnerstag | 08.30 - 11.30 / 13.30 - 18.30 | Freitag | 07.00 - 14.00 durchgehend |
Postanschrift
Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen
Betreibungsauskünfte können per Fax oder E-Mail unter folgenden Bedingungen bestellt werden:
Genaue Adressangabe/Tel.Nr. sowie Kopie ID, Pass oder Ausländerausweis der betreffenden Person beilegen/einscannen.
Kosten: Fr. 18.00 - werden per Rechnung erhoben. Die Auskünfte werden mit A-Post zugestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass per E-Mail k e i n e Korrespondenz geführt wird!
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