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Entschuldigungswesen

 

 

  1. Jedes Fernbleiben von einer Feuerwehrübung ist schriftlich (auch per Online-Entschuldigungsformular oder E-Mail) zu entschuldigen.
  2. Die Entschuldigung muss spätestens 2 Tage nach der entsprechenden Übung im Besitz des Feuerwehr-Sekretariats sein (resp. im Briefkasten des Feuerwehr-Gebäudes).
  3. Für jede nicht schriftlich entschuldigte Übung wird die Auszahlung um einen Übungssold einer bereits absolvierten Übung gekürzt.
  4. Kaderangehörige haben Absenzen zusätzlich frühzeitig dem Übungsleiter zu melden und gegebenenfalls für Ersatz zu sorgen.
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