Entschuldigungswesen
- Jedes Fernbleiben von einer Feuerwehrübung ist schriftlich (auch per Online-Entschuldigungsformular oder E-Mail) zu entschuldigen.
- Die Entschuldigung muss spätestens 2 Tage nach der entsprechenden Übung im Besitz des Feuerwehr-Sekretariats sein (resp. im Briefkasten des Feuerwehr-Gebäudes).
- Für jede nicht schriftlich entschuldigte Übung wird die Auszahlung um einen Übungssold einer bereits absolvierten Übung gekürzt.
- Kaderangehörige haben Absenzen zusätzlich frühzeitig dem Übungsleiter zu melden und gegebenenfalls für Ersatz zu sorgen.
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