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Auflage nach Art. 20 UVPV
I. Mähenried Immobilien AG, Industriestrasse 31, 8305 Dietlikon; Projektverfasser: HZDS AG, Architektur für die Arbeitswelt, Feldstrasse 43, 8004 Zürich; Nutzungsänderung Lager zu Verkauf, Erstellen von Notausgängen, Fluchttreppen und Vordächern sowie Erhöhung des bestehenden Kamins; Industriestrasse 31, Kat. Nr. 5244, Vers. Nr. 725; Industriezone; mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); öffentliche Auflage Gemeinde Dietlikon; Der Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB) wurde bereits vom 27. April 2007 bis am 26. Mai 2007 öffentlich aufgelegt. Das Vorhaben wurde inzwischen durch die zuständigen Behörden geprüft. Im Sinne von Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) werden nun vom 5. März 2010 bis am 6. April 2010 öffentlich aufgelegt:
- Bericht (UVB);
- Beurteilung des UVB durch die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU);
- Baurechtsentscheid
II. Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Dietlikon, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon statt. Gegen diese Baubewilligung kann von den nach § 338 lit. a BPG legitimierten Personen innert 30 Tagen, vom Datum dieser Publikation an gerechnet, bei der Baurekurskommission IV des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden.

Pizzakurier Delta, Bahnhofstrasse 53, 8305 Dietlikon; Projektverfasser: Univac GmbH, Obere Bachstrasse 11, 8952 Schlieren; Anbau Abluftanlage an der Ostfassade, Bahnhofstrasse 53, Kat.-Nr. 3200, Vers.-Nr. 153; Kernzone

Mähenried Immobilien AG, Industriestrasse 31, 8305 Dietlikon; Projektverfasser: Unirenova, Hagenholzstrasse 60, 8050 Zürich; Erweiterung Liegenschaft mit einer Mall über 3 Geschosse, Umlagerung best. Lager-, Büro- und Verkaufsflächen, Neugestaltung und Verkleidung der Sichtbetonfassade, Reduktion und neue Anordnung der Aussen-PP; Projektänderung: Neubau von drei Reklametafeln (H: 12,0 m x B: 2,50 m) entlang der Industriestrasse, Kat.-Nr. 5244, Vers.-Nr. 725; Industriezone

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Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.-- verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG).
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